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Mietwagen

Die 

Kanarischen Inseln

 lassen sich bestens mit einem 

Mietwagen

 erkunden. Neben vielen ortsansässigen Anbietern trifft man auf zahlreiche internationale Mietwagen Stationen. Eine Anmietung vor Ort verläuft meist unkompliziert und schnell, den Touristen steht eine breite Auswahl an Fahrzeugen in unterschiedlichsten Tarifen zur Verfügung. Man benötigt den nationalen Führerschein, gültige Ausweispapiere, ein Mindestalter von 21 Jahren und mindestens ein Jahr Fahrpraxis. In der Regel wird eine Kaution hinterlegt, pro Tag sollte man mit 30€ incl. Steuer und Vollkaskoschutz rechnen. Mittlerweile ist die Bezahlung per Kreditkarte Standart, nur noch wenige kleinere Autovermietungen akzeptieren Bargeld. Viele Anbieter locken mit besonderen Angeboten und Wochentarifen.

Oftmals preiswerter und stressfreier ist es, 

Unterkunft

 , 

Flug

 und Mietwagen direkt im Paket zu buchen. Fast alle großen Autovermietungen kooperieren mit den Reiseveranstaltern. Viele internationale Vermietstationen liegen direkt am 

Flughafen

 und ermöglichen dem Urlauber nach der Landung einen bequemen Transfer ins Zielgebiet.

Abgelegene, einsame 

Strände

 oder verträumte Dörfer im Landesinneren lassen sich oft nur per Leihwagen erreichen. Viele Städte, Naturparks, historische Stätten und Sehenswürdigkeiten weisen meist ein gutes Parksystem vor, oft zahlt man sogar keine Parkgebühren. Vor allem in den touristisch stark frequentierten Gegenden wurde in den letzten Jahren mit Fördermitteln der Europäischen Union das Straßennetz erheblich erneuert und ausgebaut. In abgelegenen Gebieten kann man noch auf schlechte Straßenverhältnisse treffen. Vermeiden sollte man die Hauptverkehrszeit und den Berufsverkehr der größeren Orte.

Die Verkehrsbeschilderung entspricht den internationalen Normen. Auf den Kanaren herrscht Rechtsverkehr. An Kreuzungen und Abzweigungen gilt, sofern nicht ausgeschildert, "rechts vor links". Im Kreisverkehr hat Vorfahrt, wer bereits innerhalb des Kreisels fährt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille gilt das absolute Fahrverbot. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Benutzung von Mobiltelefonen bei der Fahrt ist lediglich per Freisprechanlage oder mit Head-Set erlaubt. Bußgelder sind direkt an Ort und Stelle zu zahlen.

 
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